UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift
Wir unterstützen Sie gern bei der Einhaltung dieser Richtlinien gem. BetrSichV, damit Sie stets auf der sicheren Seite sind.
Selbstverständlich verfügen wir über alle notwendigen Zertifizierungen zur Durchführung von UVV-Prüfungen und führen diese zuverlässig nach den bestehenden Unfallverhütungs- und BG-Sicherheitsvorschriften an allen gängigen Fabrikaten durch. Dabei kann gleichzeitig eine Wartung oder die Behebung etwaiger Mängel vorgenommen werden – eben alles aus einer Hand!
gemäß FEM 4.004 & DGUV Vorschrift 68
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Gasprüfung und Dichtigkeit der Anlage, Abgasprüfung AU (gilt auch für Dieselstapler), Rissprüfung und Verschleißprüfung an den Gabelzinken sowie Verschleißprüfung an der Kette.
Zu den Flurförderzeugen gehört unter anderem:
- Gabelstapler, Dieselstapler, Gasstapler, Elektrostapler, Frontstapler,, Regalstapler,Regalflurförderzeug,, Schubmaststapler (Quersitzhochhubwagen mit Schubmast), Hochregalstapler, Teleskopstapler, Containerstapler, Geländestapler, Portalstapler, Mitnahmestapler und anderen Flurförderzeuge (FFZ)
- Schlepper
- Hubwagen, Hochhubwagen
- Schnellläufer
- Ameisen
- Standgeräte
- Kommissioniergerät
- Mitgängergerät
gemäß DGUV Grundsatz 308-002, DGUV Grundsatz 308-003 & DGUV Regel 100-500
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen sind unter anderem:
- Scherenbühne, Gelenkbühne, Teleskopbühne, LKW-Bühne, Stempelmastbühne, Anhängerbühne, Arbeitsbühne
- Personenlift mit Abstützung
- Hubsteiger, Teleskopsteiger
gemäß DGUV Regel 112-198
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehört unter anderem:
- Auffanggurt
- Befestigungssystem
- Auffanggerät
- Rückhaltesystem, Haltesystem, Auffangsystem
- Anschlageinrichtung
- Aufreiß-Falldämpfer und Reibungsfalldämpfe
gemäß EN 474, EN 500 & DGUV Regel 100-500
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Erdbaumaschinen, Baumaschinen und Straßenbaumaschinen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Baumaschinen sind unter anderem:
- Mobilbagger, Zweiwegebagger, Kettenbagger, Eimerkettenbagger, Schreitbagger, Schaufelradbagger, Abbruchbagger
- Radlader, Telelader, Baggerlader
- Muldenkipper
- Raupe, Planierraupe
- Walze, Grader, Dumper, Stampfer
- Rüttelplatten
gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-001 & 309-006
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Krane sind unter anderem:
- Brückenkran, Portalkran, Säulenkran, Deckenkran, Ladekran, Turmdrehkran
- Mobilkran, Schwenkkran
- Autokran, LKW-Ladekran
- Hafenkran
- Baukran
- Auslegerkran, Teleskopkran, Raupenkran
DGUV Vorschrift 54 & DGUV Regel 100-500
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Lastaufnahmeeinrichtungen sind unter anderem:
- Traverse, Kette, Hebeband
- Drahtseil, Rundschlinge
- Personenarbeitskorb
- Kran-Palettengabel
- Betonkübel, Schüttkübel
- Zangen und Greifsysteme
- C-Haken, Hebeklemme
gemäß DGUV Grundsatz 309-008
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Winde
n, Hub- und Zuggeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Winden, Hub- und Zuggeräte sind unter anderem:
- Seilwinden, Stahlwinden
- Mobilgalgen
- Kettenzüge, Flaschenzüge
gemäß TRBS 2121, DGUV Regel 101-005, DGUV Information 201-029 & 209-075
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
Personenaufnahmemittel (PAM) vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden
Personenaufnahmemittel sind unter anderem:
- Arbeitskörbe oder Platformen am Kran, Stapler, Bagger oder Radlader
gemäß DGUV Regel 108-006 & DGUV 308-007
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Ladebrücken und fahrbare Rampen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Im Sinne der DGUV Regel wird unterschieden zwischen:
- Ladebrücke
- Ladesteg
- Ladeschine
- und fahrbare Rampe
gemäß DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Regale, Lagereinrichtungen und Lagergeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Zu den Regalen gehören unter anderem:
- Schwerlastregal, Umlaufregal, Palettenregal, Fachbodenregal, Kragarmregal
- Einfahrregal, Durchfahrregal
- Durchlaufregal, Einschubregal und weitere Lagereinrichtungen
gemäß DGUV Regel 114-010 & DGUV Regel 114-011
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:
- Absetzkipper (Absetzkippmulden)
- Abrollkipper
- Abgleitkipper
- Seitenlader
- Hubkipper
gemäß DGUV Information 208-016
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Leitern sind unter anderem:
- Anlegeleiter, Seilzugleiter, Etagenleiter, Tourenleiter
- Mehrzweckleiter, zwei-/dreiteilige Mehrzweckleiter
- Schiebeleiter mit und ohne Seilzug
- Rolleiter, Rollleiter für Regalgänge
- Glasreinigerleiter
- Stehleiter mit Plattform, beidseitig besteigbare Stehleiter, fahrbare Stehleiter
- Saalleiter, Montageleiter, höhenverstellbare Stehleiter, Treppenleiter, Podestleiter,
- Seilleiter, Kettenleiter, Dachdeckerauflegeleiter, Mastleiter, Anhängeleiter
Tritte sind unter anderem:
- Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker und Rolltritte
gemäß DGUV- Regel 112-198
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Kraftbetätigte Türen sind unter anderem:
- Drehflügeltüre, Schiebetüre, Faltflügeltüre und Karusseltüre
Kraftbetätigte Tore sind unter anderem:
- Rolltor, Rollgitter, Falttor, Sektionaltor, Hubtor, Schiebetor und Kipptor
gemäß DGUV Information 209-030 & DGUV Regel 100-500
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Pressen der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Pressen sind Maschinen (für die Kalt- oder Warmbearbeitung von Metall):
- Zum Zwecke der Form gebenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Gemengen, bei denen die Werkzeugbewegung als geradlinige Schließbewegung und die Be- und Verarbeitung durch die Werkzeugschließbewegung erfolgt
gemäß DGUV Information 209-030 & DGUV Regel 100-500
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Pressen der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
gemäß DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 314-003, DGUV-Regel 109-008 & DGUV Information 209-007
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Zu den Fahrzeugen allgemein gehören unter anderem:
- LKW und Anhängefahrzeuge mit Pritschenaufbau, Planenaufbau, Kofferaufbau, Kipperaufbau und Wechselaufbau
Zu den Sonderfahrzeugen gehören unter anderem:
- Kraftomnibus (KOM), Behälterfahrzeug, Saugfahrzeug und Hochdruck-Spülfahrzeug, Absetzkipper, Abrollkipper, Abgleitkipper, Seitenlader, Kühlfahrzeug, Autotransporter Fahrmischer, Pannenhilfsfahrzeug, Tieflader und Tiefladeranhänge
gemäß TRBS 1201 & BetrSichV
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastenaufzüge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
Lastenaufzüge sind unter anderem:
- Dachdeckerschrägaufzug
- Möbellift
- sowie Aufzüge, bei denen die Steuereinrichtung nicht von innen erreichbar ist
- gemäß VDI 2700 Blatt 3.1und die DIN EN 12195
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Ladungssicherungshilfsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden
Ladungssicherungshilfsmittel (Zurrmittel) sind unter anderem:
- Spanngurt
- Ratschenlastspanner
- Zurkette
- Schwerlast-Spanngurt
- Ladungssicherungsnetz