UVV-Prüfservice

UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift

Wir unterstützen Sie gern bei der Einhaltung dieser Richtlinien gem. BetrSichV, damit Sie stets auf der sicheren Seite sind.
Selbstverständlich verfügen wir über alle notwendigen Zertifizierungen zur Durchführung von UVV-Prüfungen und führen diese zuverlässig nach den bestehenden Unfallverhütungs- und BG-Sicherheitsvorschriften an allen gängigen Fabrikaten durch. Dabei kann gleichzeitig eine Wartung oder die Behebung etwaiger Mängel vorgenommen werden – eben alles aus einer Hand!

gemäß FEM 4.004 & DGUV Vorschrift 68

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Gasprüfung und Dichtigkeit der Anlage, Abgasprüfung AU (gilt auch für Dieselstapler), Rissprüfung und Verschleißprüfung an den Gabelzinken sowie Verschleißprüfung an der Kette.

Zu den Flurförderzeugen gehört unter anderem:

  • Gabelstapler, Dieselstapler, Gasstapler, Elektrostapler, Frontstapler,, Regalstapler,Regalflurförderzeug,, Schubmaststapler (Quersitzhochhubwagen mit Schubmast), Hochregalstapler, Teleskopstapler, Containerstapler, Geländestapler, Portalstapler, Mitnahmestapler und anderen Flurförderzeuge (FFZ)
  • Schlepper
  • Hubwagen, Hochhubwagen
  • Schnellläufer
  • Ameisen
  • Standgeräte
  • Kommissioniergerät
  • Mitgängergerät

gemäß  DGUV Grundsatz 308-002, DGUV Grundsatz 308-003 & DGUV Regel 100-500

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen sind unter anderem:

  • Scherenbühne, Gelenkbühne, Teleskopbühne, LKW-Bühne, Stempelmastbühne, Anhängerbühne, Arbeitsbühne
  • Personenlift mit Abstützung
  • Hubsteiger, Teleskopsteiger

gemäß DGUV Regel 112-198

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehört unter anderem:

  • Auffanggurt
  • Befestigungssystem
  • Auffanggerät
  • Rückhaltesystem, Haltesystem, Auffangsystem
  • Anschlageinrichtung
  • Aufreiß-Falldämpfer und Reibungsfalldämpfe

gemäß EN 474, EN 500 & DGUV Regel 100-500

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Erdbaumaschinen, Baumaschinen und Straßenbaumaschinen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Baumaschinen sind unter anderem:

  • Mobilbagger, Zweiwegebagger, Kettenbagger, Eimerkettenbagger, Schreitbagger, Schaufelradbagger, Abbruchbagger
  • Radlader, Telelader, Baggerlader
  • Muldenkipper
  • Raupe, Planierraupe
  • Walze, Grader, Dumper, Stampfer
  • Rüttelplatten

gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-001 & 309-006

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Krane sind unter anderem:

  • Brückenkran, Portalkran, Säulenkran, Deckenkran, Ladekran, Turmdrehkran
  • Mobilkran, Schwenkkran
  • Autokran, LKW-Ladekran
  • Hafenkran
  • Baukran
  • Auslegerkran, Teleskopkran, Raupenkran

DGUV  Vorschrift 54 & DGUV Regel 100-500

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmeeinrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Lastaufnahmeeinrichtungen sind unter anderem:

  • Traverse, Kette, Hebeband
  • Drahtseil, Rundschlinge
  • Personenarbeitskorb
  • Kran-Palettengabel
  • Betonkübel, Schüttkübel
  • Zangen und Greifsysteme
  • C-Haken, Hebeklemme

gemäß DGUV Grundsatz 309-008

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Winde

n, Hub- und Zuggeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Winden, Hub- und Zuggeräte sind unter anderem:

  • Seilwinden, Stahlwinden
  • Mobilgalgen
  • Kettenzüge, Flaschenzüge

gemäß TRBS 2121,  DGUV Regel 101-005, DGUV Information 201-029 & 209-075

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass

Personenaufnahmemittel (PAM) vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden

Personenaufnahmemittel sind unter anderem:

  • Arbeitskörbe oder Platformen am Kran, Stapler, Bagger oder Radlader

gemäß  DGUV Regel 108-006 & DGUV 308-007

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Ladebrücken und fahrbare Rampen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Im Sinne der DGUV Regel wird unterschieden zwischen:

  • Ladebrücke
  • Ladesteg
  • Ladeschine
  • und fahrbare Rampe

gemäß DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Regale, Lagereinrichtungen und Lagergeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Zu den Regalen gehören unter anderem:

  • Schwerlastregal, Umlaufregal, Palettenregal, Fachbodenregal, Kragarmregal
  • Einfahrregal, Durchfahrregal
  • Durchlaufregal, Einschubregal und weitere Lagereinrichtungen

gemäß DGUV Regel 114-010 & DGUV Regel 114-011

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:

  • Absetzkipper (Absetzkippmulden)
  • Abrollkipper
  • Abgleitkipper
  • Seitenlader
  • Hubkipper

gemäß DGUV Information 208-016

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Leitern sind unter anderem:

  • Anlegeleiter,  Seilzugleiter, Etagenleiter, Tourenleiter
  • Mehrzweckleiter, zwei-/dreiteilige Mehrzweckleiter
  • Schiebeleiter mit und ohne Seilzug
  • Rolleiter, Rollleiter für Regalgänge
  • Glasreinigerleiter
  • Stehleiter mit Plattform, beidseitig besteigbare Stehleiter, fahrbare Stehleiter
  • Saalleiter, Montageleiter, höhenverstellbare Stehleiter, Treppenleiter, Podestleiter,
  • Seilleiter, Kettenleiter, Dachdeckerauflegeleiter, Mastleiter, Anhängeleiter

Tritte sind unter anderem:

  • Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker und Rolltritte

gemäß DGUV- Regel 112-198

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Kraftbetätigte Türen sind unter anderem:

  • Drehflügeltüre, Schiebetüre, Faltflügeltüre und Karusseltüre

Kraftbetätigte Tore sind unter anderem:

  • Rolltor, Rollgitter, Falttor, Sektionaltor, Hubtor, Schiebetor und Kipptor

gemäß DGUV Information 209-030 & DGUV Regel 100-500

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Pressen der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Pressen sind Maschinen (für die Kalt- oder Warmbearbeitung von Metall):

  • Zum Zwecke der Form gebenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Gemengen, bei denen die Werkzeugbewegung als geradlinige Schließbewegung und die Be- und Verarbeitung durch die Werkzeugschließbewegung erfolgt

 

gemäß DGUV Information 209-030 & DGUV Regel 100-500

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Pressen der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

gemäß DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 314-003, DGUV-Regel 109-008 & DGUV Information 209-007

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Zu den Fahrzeugen allgemein gehören unter anderem:

  • LKW und Anhängefahrzeuge mit Pritschenaufbau, Planenaufbau, Kofferaufbau, Kipperaufbau und Wechselaufbau

 

Zu den Sonderfahrzeugen gehören unter anderem:

  • Kraftomnibus (KOM), Behälterfahrzeug, Saugfahrzeug und Hochdruck-Spülfahrzeug, Absetzkipper, Abrollkipper, Abgleitkipper, Seitenlader, Kühlfahrzeug, Autotransporter Fahrmischer, Pannenhilfsfahrzeug, Tieflader und Tiefladeranhänge

gemäß TRBS 1201 & BetrSichV

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastenaufzüge vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Lastenaufzüge sind unter anderem:

  • Dachdeckerschrägaufzug
  • Möbellift
  • sowie Aufzüge, bei denen die Steuereinrichtung nicht von innen erreichbar ist

 

  • gemäß VDI 2700 Blatt 3.1und die DIN EN 12195

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Ladungssicherungshilfsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen  Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden

Ladungssicherungshilfsmittel (Zurrmittel) sind unter anderem:

  • Spanngurt
  • Ratschenlastspanner
  • Zurkette
  • Schwerlast-Spanngurt
  • Ladungssicherungsnetz